Sie sind Beschuldigter oder Angeklagter in einem Strafverfahren?
Oder sind Sie selbst Opfer einer Straftat geworden?
Vielleicht wünschen Sie auch einfach nur eine Beratung hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten bei Erlass eines gegen Sie gerichteten Strafbefehls?

Ich vertrete Sie in u.a.

- in einem "normalen" Strafverfahren
- in einem verkehrsrechtlichen Straf- oder Bußgeldverfahren
- in einem Betäubungsmittelverfahren
- in einem Jugendstrafverfahren
- bei einer Nebenklage und einem Adhäsionsverfahren (siehe unten)

Meine Leistung

In diesem Rechtsgebiet bin ich hauptsächlich als Verteidiger tätig. Ich übernehme die Gestaltung der Verteidigung und prüfe natürlich die Anklage, das weitere Vorgehen in einer Hauptverhandlung oder überprüfe die Möglichkeiten im Rahmen einer sog. Strafmaßverteidigung, wenn der erhobene Vorwurf also nicht wegzudiskutieren ist.

Auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und im Rahmen einer Nebenklage Ihre Rechte vor dem Strafrichter oder einer Strafkammer durchsetzen möchten, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Da es Ihnen als Opfer einer Straftat auch, bis auf wenige Ausnahmen, möglich ist, schon im strafrechtlichen Verfahren Ihre Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen (Adhäsionsverfahren), stehe ich Ihnen auch hierbei zur Seite und versuche mit Ihnen zusammen, diese in der für Sie günstigsten Weise durchzusetzen.

Aber selbstverständlich übernehme ich auch Ihre Vertretung bei Problemen mit der Strafverfolgungsbehörde im Zusammenhang mit einer Problemlösung außerhalb eines gerichtlichen Hauptverfahrens.