Transparenz

Die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemisst sich seit dem 1. Juli 2004 in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Meinem Leitbild entsprechend steht bei mir völlige Gebührentransparenz stets im Vordergrund. Dementsprechend kläre ich meine Mandanten bereits in unserem ersten Gespräch darüber auf, mit welchen Kosten sie durch meine Beauftragung rechnen müssen.